Wann ist die Riester-Rente pfändungssicher?

Es kommt immer wieder zu Unsicherheiten, ob eine Riester-Rente pfändungssicher ist. Das Ziel des abgeschlossenen Riester-Vertrages, ist die Stärkung der privaten Altersvorsorge und wird daher staatlich stark unterstützt. Sie wird gefördert über Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche steuerliche Vorteile.

Aktuelles Urteil durch BGHRiester-Rente pfändungssicher

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Riester-Rente pfändungssicher ist, wurde nun in einem aktuellen Urteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) klar geregelt.

Das Vertragsguthaben ist dann im Falle einer Insolvenz nicht pfändbar, wenn es sich um einen geförderten Riester-Vertrag handelt. Dies ist der Regelfall. Sofern der Vertragsinhaber unmittelbar förderfähig ist und nicht mehr als den Höchstbeitrag einzahlt. Förderfähig ist jeder Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Richter.

Pfändungssicherheit auf Höchstbeträge begrenzt

In manchen Riester-Verträgen werden die Höchstbeträge bewusst überschritten. Dann beschränkt sich die Förderung auf die Beiträge innerhalb des Höchstbeitrages. Die übersteigenden Beiträge bleiben ungefördert und nur der daraus resultierende Anteil des Guthabens wäre pfändbar. Solange sich die Beiträge jedoch innerhalb des Höchstbetrages bewegen (aktuell 2017 € 2.100,– pro Jahr), hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf das gesamte Guthaben.

Im hier zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau einen Riester-Vertrag abgeschlossen und für zwei Jahre Beiträge innerhalb der Höchstgrenze eingezahlt. Danach stellte sie den Vertrag ruhend. Einige Zeit später musste die Frau in die Privatinsolvenz gehen. Der Insolvenzverwalter bemühte sich im Zuge des Insolvenzverfahrens darum, den Riester-Vertrag zu kündigen. Er wollte das Guthaben zur Schuldentilgung verwenden.

Höchstrichterliche Entscheidung ob Riester-Rente pfändungssicher ist

Dies ist nun höchstrichterlich durch den BGH verboten worden (Aktenzeichen IX ZR 21/17).

So bleiben die Guthaben in einem Riester-Vertrag also im Regelfall erhalten. Nur in wenigen Ausnahmen kann der Insolvenzverwalter darauf zugreifen und zur Schuldentilgung an die Gläubiger ausschütten. Durch diese Entscheidung bleiben die Ansprüche aus Riester-Verträgen für Sie weiterhin nutzbar für die Altersvorsorge und ein kleiner Unsicherheitsfaktor ist ausgeräumt.

Wenn Sie Beratung zum Thema Riester oder generell zum Bereich der Altersvorsorge benötigen stehen wir gerne zur Verfügung. Wissen Sie genau ob’s reicht im Alter?

Lieber frühzeitig darum kümmern und den eigenen Status regelmäßig prüfen (lassen)! So vermeiden Sie das möglicherweise böse Erwachen, wenn es zu spät ist!

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