Verhalten im Schadensfall

Verhalten im Schadensfall – Wie verhalten Sie sich richtig?

Probleme bei der Regulierung sind entgegen landläufiger Meinung nicht immer nur auf eine mögliche Zahlungsunwilligkeit des Versicherers zurück zu führen. Viele Probleme lassen sich bereits im Vorfeld und durch richtiges Verhalten im Schadensfall vermeiden. Helfen Sie durch korrektes Verhalten dabei, dem Versicherer die Prüfung eines Schadens leicht zu machen und mindern Sie damit die Gefahr, dass ein Versicherer die Regulierung ablehnt.

verhalten im SchadensfallWas ist im Vorfeld zu tun?

Schon vor dem Eintritt eines möglichen Schadens können Sie einiges tun, um späteren Ärger zu vermeiden, wobei wir Ihnen dabei gerne helfen.

  1. Möglichst genaue Ermittlung des notwendigen Versicherungsschutzes (Welche Gefahren und welche Summen sollen versichert werden)
  2. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes
  3. Dokumentation der versicherten Dinge (beispielsweise durch Kaufbelege, Fotos, Wertgutachten, etc.)

 

Verhalten im Schadensfall – Während des Schadenereignisses

Der Bundesgerichtshof hat dazu folgendes Urteil gesprochen:

“Der Versicherungsnehmer hat sich so zu verhalten, als sei er nicht versichert”.

Dies bedeutet im Klartext, dass sie als Versicherungsnehmer, die Verpflichtung haben, den direkten Schaden sowie mögliche Folgeschäden möglichst gering zu halten. Der Fachausdruck dafür lautet “Schadenminderungspflicht”. So müssen sie beispielsweise im Brandfall schnellstmöglich die Feuerwehr rufen. Ebenso wie sie beispielsweise für entsprechende Absperrungen oder Stützmaßnahmen sorgen sollten. Der Urteilsspruch ist in seiner Aussage schon recht eindeutig. Was jedoch niemand von ihnen verlangt, ist ein Einsatz, der sie in Gefahr bringen könnte, beispielsweise durch gefährliche Selbstlöschversuche u. ä..

Verhalten im Schadensfall –  nach dem Schaden
  1. Es muss eine unverzügliche Meldung an den Versicherer erfolgen. Das bedeutet juristisch: ohne schuldhafte Verzögerung. Wenn ihnen dabei zum Zeitpunkt der Meldung noch keine detaillierten Informationen vorliegen, ist das zunächst nicht so wichtig. Auch wenn möglicherweise noch gar nicht klar ist, ob überhaupt ein zu regulierender Schaden entstanden ist. Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung oder bei uns als Ihrem betreuenden Versicherungsmakler.
  2. Im Regelfall erhalten sie vom Versicherer ein Schadenmeldeformular. Dies sollten sie möglichst vollständig ausfüllen. Achten sie dabei auf eine korrekte Schadenschilderung. Wer vom Versicherer größtmögliche Fairness erwartet sollte dies selber genau so handhaben.

Folgende Angaben sollten in der Schadenmeldung enthalten sein:

      • Name des Versicherungsnehmers und gegebenfalls des Schadenverursachers oder Geschädigten
      • Ihre vollständige Anschrift
      • Telefonnummer und gegebenfalls E-Mail-Adresse
      • Versicherungsnummer
      • kurze und aussagekräftige Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
      • Möglichst Zeitpunkt des Schadens (soweit bekannt)
      • Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände oder der benötigten Leistung
      • Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen anfügen
      • gegebenenfalls Kaufbelege der zu ersetzenden Gegenstände

3. Dokumentieren (beispielsweise mit Fotos) sie die entstandenen Schäden so umfassend wie möglich.

4. Vermeiden Sie es möglichst Schäden zu beheben, bevor der Versicherer sein Einverständnis gegeben hat. Falls dies nicht möglich sein sollte, beispielsweise wegen notwendiger Aufräummaßnahmen oder zur Vermeidung von Folgeschäden, ist der vorherige Punkt, der gewissenhaften Dokumentation der entstandenen Schäden umso wichtiger!

Nachfolgend finden Sie einige Formulare, die Ihnen eine Hilfestellung zur Schadenmeldung geben:

Sachschaden

Haftpflichtschaden

Unfall

KFZ
Wo bekommen Sie Hilfe/ Unterstützung

Als Versicherungsmakler ist es Teil unseres Betreuungsauftrages, unsere Kunden bei allen oben genannten Maßnahmen zu unterstützen! Während der Bürozeiten stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung.

Sofort zu ergreifende Maßnahmen, die beispielsweise der Vermeidung von Folgeschäden dienen oder Absicherung, Abdichtung oder Verschluss, dürfen Sie immer auch ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Versicherer ausführen (lassen). Es ist daher auch dann ausreichend, die Schadenmeldung erst am nächsten Werktag zu machen und die weitere Vorgehensweise mit dem Versicherer abzustimmen.

Sollten Sie dennoch unbedingt sofort Unterstützung benötigen, haben fast alle Versicherer Notfallnummern, die rund um die Uhr und teils auch vom Ausland aus erreichbar sind.

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