Gebäudeversicherung – Wichtige Grundbegriffe

Gebäudeversicherung

Im folgenden Beitrag erläutern wir grundlegende Begriffe und Definitionen, die für eine Gebäudeversicherung wichtig sind und die Sie gegebenenfalls beachten sollten.

Was ist ein Gebäude?

“Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.”

Definition aus Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer

Gebäudeklassen

  1. Gebäudeklasse 1
    1. freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Meter und nicht mehr alszwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm und
    2. freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung,
  2. Gebäudeklasse 2
    1. Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Meter und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm
  3. Gebäudeklasse 3
    1. sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Meter,
  4. Gebäudeklasse 4
    1. Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Meter und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 qm in einem Geschoss
  5. Gebäudeklasse 5
    1. sonstige Gebäude einschließlich unterirdische Gebäude

Definition aus Landesbauordnung NRW

Was ist kein Gebäude?

In Abgrenzung zu Gebäuden sind beispielsweise Bauwerke zu sehen.

Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion, die nur schwer lösbar mit dem Untergrund verbunden ist oder zumindest in ruhendem Kontakt mit ihm steht. (Beispielsweise Brücken, Denkmäler oder Brunnen.)

Was ist ein Nebengebäude?

Für die korrekte Installation einer Gebäudeversicherung ist es wichtig, Dass Sie den Unterschied von Hauptgebäuden und Nebengebäuden kennen.

Nebengebäude sind räumlich vom Haupthaus getrennte Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück, die in Funktion, Größe und Lage dem Hauptgebäude untergeordnet sind. (Beispielweise Schuppen, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Garagen, Ställe)

Welche Arten von Gebäuden werden für die Gebäudeversicherung unterschieden?

  • Wohngebäude
  • Geschäftsgebäude
  • Wohn- und Geschäftsgebäude
  • Nebengebäude
  • Landwirtschaftsgebäude
  • Sondergebäude (beispielsweise Schlösser, Burgen, Bunker)
  • Industriebauten

Hier müssen Sie die Annahmerichtlinien und Definitionen des jeweiligen Versicherungsunternehmens beachten.

Merkmale zur Einstufung für eine Gebäudeversicherung

Die Versicherungswirtschaft hat diverse Merkmale und Einstufungen definiert, um ein Gebäude hinsichtlich des Risikos zu bewerten und entsprechend zu versichern. Folgende Kriterien können dafür genutzt werden:

  • Gebäudeart
  • Bauartklasse
  • Baujahr/ Alter
  • Feuerzone
  • Leitungswasserzone
  • Sturmzone
  • Elementarzone
  • ZÜRS-Zone
  • Gewitterzone

Hier müssen Sie die Annahmerichtlinien und Definitionen des jeweiligen Versicherungsunternehmens beachten.

Was sind Bauartklassen (BAK)?

  • BAK 1: Beschaffenheit der Außenwände: Massive Bauweise, beispielsweise Mauerwerk oder Beton; Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe
  • BAK 2: Beschaffenheit der Außenwände: Mit Stein oder Glas gefülltes Stahl-/ Holzfachwerk, Konstruktion aus Stahl- oder Stahlbeton mit nicht brennbarer Wandplattenverkleidung (beispielsweise Asbestzement); Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe
  • BAK 3: Beschaffenheit der Außenwände: Holzkonstruktion oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Stahlkonstruktion oder Konstruktion aus Stahlbeton mit Wandplatten aus Holz oder Kunststoff; Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe
  • BAK 4: Beschaffenheit der Außenwände: Mit Stein oder Glas gefülltes Stahl-/ Holzfachwerk, Konstruktion aus Stahl- oder Stahlbeton mit nicht brennbarer Wandplattenverkleidung (beispielsweise Asbestzement); Bedingung der Dacheindeckung: Weiche Bedachung aus brennbaren Materialien wie Holz, Schilf, Reet oder Stroh
  • BAK 5: Beschaffenheit der Außenwände: Holzkonstruktion oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Stahlkonstruktion oder Konstruktion aus Stahlbeton mit Wandplatten aus Holz oder Kunststoff; Bedingung der Dacheindeckung: Weiche Bedachung aus brennbaren Materialien wie Holz, Schilf, Reet oder Stroh

Die vorgenannten Bauartklassen umfassen keine Fertighäuser. Hierfür gibt es gesonderte Bauartklassen nach einem vergleichbaren Schema.

Bauartklassen für Fertighäuser

  • FHG 1: Beschaffenheit der Außenwände: Konstruktion inklusive der tragenden Bauteile aus feuerbeständigen Baumaterialien; Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe
  • FHG 2: Beschaffenheit der Außenwände: Massives Fundament mit tragender Konstruktion aus Stahl, Holz oder Leichtbauteilen; tragende Konstruktionselemente sowie Umfassungswände verfügen über eine feuerhemmende oder nicht brennbare Ummantelung/Verkleidung aus Klinker, Putz oder Gipsplatten; Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe
  • FGH 3: Massives Fundament mit tragender Konstruktion aus Stahl, Holz oder Leichtbauteilen; tragende Konstruktionselemente sowie Umfassungswände ohne feuerhemmende oder nicht brennbare Ummantelung/Verkleidung aus Klinker, Putz oder Gipsplatten; Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe

Hier müssen die Annahmerichtlinien und Definitionen des jeweiligen Versicherungsunternehmens beachtet werden.

Was bedeutet ZÜRS?

Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen ist ein Geoinformationssystem zur Einschätzung von Naturgefahren, welches 2001 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entwickelt wurde.

In diesem System gibt es vier Gefährdungsklassen GK 1-4.

  • GK 1: Nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen (etwa 92,4% aller Adressen in Deutschland)
  • GK 2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem sogenannten “extremen Hochwasser” ebenfalls überflutet sein können (etwa 6,1% aller Adressen in Deutschland)
  • GK 3: Hochwasser einmal in 10 – 100 Jahren (etwa 1,1% aller Adressen in Deutschland)
  • GK 4: Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren (etwa 0,4% aller Adressen in Deutschland)

Wertberechnung/ Versicherungswerte für die Gebäudeversicherung

Für die Versicherungssumme gibt es verschiedene Methoden der Ermittlung/ Berechnung.

Fester Neuwert:

Der Neuwert eines Gebäudes ist die Summe die an einem bestimmten Zeitpunkt aufgewendet werden muss, um das Gebäude in gleicher Art und Güte neuzuerrichten, inklusive Kosten für Planung, Konstruktion und Architekten. Wie die Bezeichnung bereits zum Ausdruck bringt, stimmt dieser Wert nur zu dem bestimmten Zeitpunkt. Es findet im Laufe der Zeit keine automatische Anpassung des Wertes statt. Da die Baupreise/ Immobilienpreise tendenziell steigen, wäre das Gebäude recht schnell unterversichert!

Gleitender Neuwert:

Der gleitende Neuwert berücksichtigt automatisch Preissteigerungen durch die Koppelung an den Baupreisindex und sorgt so dafür, dass ein Gebäude auch in der Zukunft immer zum aktuellen Neuwert versichert ist.

Zeitwert:

Der Zeitwert eines Gebäudes ergibt sich aus dem Neuwert eines Gebäudes abzüglich der Wertminderung, die durch Alter und Abnutzung des Gebäudes entsteht.

Verkehrswert (Marktwert):

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Quelle: BauGB §194

Wert 1914:

Dieser Wert ist ein fiktiver Rechenwert. Bei der Wohngebäudeversicherung stellt er eine einheitliche Basis zur Berechnung des Neuwertes eines Wohngebäudes dar. Mit dem Wert 1914 als Basis kann unter Einbeziehung des Baupreisindex der aktuelle Neubauwert ermittelt werden.

gemeiner Wert:

Der gemeine Wert ist der Restwertpreis, der noch für ein Gebäude erzielt werden kann. Er kommt zur Anwendung, wenn ein Schadenfall an einem Gebäude eintritt, welches bereits zuvor zum Abbruch bestimmt oder so baufällig/ verwahrlost war, dass es unbewohnbar war. Zu beachten hier ist, dass der gemeine Wert zum Versicherungswert werden kann, ohne dass dies besonders vereinbart werden muss! Trotz eigentlich bestehender Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder Markwert, wird im Schadenfall der gemeiner Wert relevant, wenn das Gebäude beispielsweise bereits zum Abbruch bestimmt war.

Einheitswert:

Der Einheitswert bezieht sich auf den Wert von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Für die Gebäudeversicherung ist er ohne Bedeutung.

Für weitere Beratungen zur Gebäudeversicherung oder zu anderen Sparten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr Versicherungsmakler Dortmund!