Gewerbliche Inhaltsversicherung

Gewerbliche Inhaltsversicherung

Inhaltsversicherung Dortmund: Gewerbliche Inhaltsversicherung, Firmeninventarversicherung, Praxisinhaltsversicherung, Sachinhaltsversicherung oder Geschäftsinhaltsversicherung sind die häufigsten Bezeichnungen die synonym verwendet werden.

Was versichert eine gewerbliche Inhaltsversicherung?

Die gewerbliche Inhaltsversicherung ist das, was die Hausratversicherung im privaten Bereich ist. Sie versichert Ihre betriebliche Einrichtung inklusive Waren und Vorräte gegen versicherte Gefahren. Diese Gefahren sind standardmäßig:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel

Zusätzlich können Sie noch weitere Gefahren einschließen wie:

  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus, böswillige Beschädigungen
  • Elementarschäden (Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Starkregenereignisse und ähnliches)

Gewerbliche InhaltsversicherungGerade die Elementargefahren haben in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen, hier speziell die Schäden durch starke Niederschläge. Selbst in Gebieten, die nicht direkt in hochwassergefährdeten Bereichen liegen, kommt es nun immer wieder zu Überflutungen. So kam es in den letzten Jahren vermehrt zu solch starken Regenfällen, dass sich selbst kleine Rinnsale binnen weniger Minuten zu reißenden Flüssen entwickeln. Oder die Kanalisation konnte die großen Wassermengen nicht mehr aufnehmen, so dass durch den Rückstau Überschwemmungen entstanden sind. Auch starke Schneefälle lassen immer wieder Dächer einbrechen.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Er gilt im Normalfall innerhalb der jeweiligen versicherten Betriebsstätte. Dies können durchaus auch mehrere Betriebsstätten (z. B. Filialen) sein. Auch der Inhalt eines Außenlagers kann mitversichert werden. In jedem Fall müssen diese Orte beim Versicherer bekannt und im Versicherungsschein dokumentiert sein. Ebenso gelten auch hier die Mindestsicherungen.

Welche Versicherungssumme ist versichert?

Die Versicherungssumme ist im Prinzip frei wählbar. Sie sollte sich jedoch am tatsächlichen Wert Ihrer betrieblichen Einrichtung / Ausstattung inkl. aller Waren und Vorräte orientieren. Andernfalls wird der Versicherer im Schadenfall nur einen Teilwert quotal ersetzen. Beispiel: Wert der Geschäftsausstattung ist € 100.000,–, es sollen jedoch nur € 50.000,– , also die Hälfte versichert werden. Der Versicherer trägt dann im Schadenfall auch nur die Hälfte des Schadens. Bei einer Schadenhöhe von € 60.000,– so also nur € 30.000,–.

Was wird ersetzt?

Grundsätzlich ist die gewerbliche Inhaltsversicherung eine Neuwertversicherung. Es wird also der Neuwert des beschädigten oder untergegangenen Gutes ersetzt. Im Regelfall gibt es jedoch bei den meisten Tarifen eine zeitliche Begrenzung, nach der nur noch der Zeitwert des Gutes erstattet wird.

Notwendige, bzw. sinnvolle Ergänzungen

Glasversicherung: Je nach Vereinbarung mit dem Vermieter, kann es sinnvoll sein, beispielsweise die Schaufenster oder ähnliches selbst zu versichern.

Ertragsausfallversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung: Diese Versicherung greift im Falle der Betriebsunterbrechung durch die Sachgefahren.

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