Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine der wichtigsten Versicherungen!
Eine Berufsunfähigkeitsrente sorgt für den (teilweisen) Ersatz Ihres Nettoeinkommens. Wenn Sie Ihrer Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können und so gar keine Einnahmen mehr haben oder zumindest deutlich weniger. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit dem Hauptbaustein einer Berufsunfähigkeitsrente gestaltet, die dieses erfüllt.
Höhe und Versicherungsdauer
Die monatliche Rentenhöhe orientiert sich dabei am Einkommen, welches Sie als Gesunder erzielen. Es sollte im Regelfall zwischen 70-80 Prozent des Netto-Einkommens liegen. Die Versicherungsdauer sollte immer bis zum Regelbeginnalter der Altersrente gewählt werden (also meist 67) auch wenn Sie planen möglichst früher in den Ruhestand zu gehen. Wenn Sie beispielsweise eine Versicherungsdauer bis 62 wählen würden, fallen die monatlichen Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar deutlich geringer aus, das ist jedoch an der falschen Stelle gespart!!! Wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden, dann endet Ihre Berufsunfähigkeitsrente an Ihrem 62. Geburtstag; Ihre Altersrente beginnt jedoch eigentlich erst mit 67. Sie können diese dann bis auf 62 vorziehen, müssen jedoch für jeden Monat früher 0,3 Prozent Abschlag in kauf nehmen. Bei fünf Jahren früher also 18%. Da Sie jedoch auch fünf Jahre weniger eingezahlt haben, fällt die Rente noch deutlich niedriger aus!
Die bessere Lösung ist also, lieber von Beginn an den vollständigen Zeitraum bis 67 zu versichern und die Berufsunfähigkeitsrente dann zu kündigen, wenn Sie nicht mehr von Ihrem Arbeitseinkommen abhängig sind.
Ende der Leistungen der Berufsunfähigkeitsrente
Die Versicherungsdauer der BU-Rente vereinbaren Sie bei Vertragsbeginn. Sie wissen also zu jeder Zeit, wann die Leistung endet, wenn Sie einen Leistungsantrag gestellt haben und BU-Leistungen beziehen. Wie weiter oben beschrieben, sollte dies mit Alter 67 sein oder eventuell früher.
BU-Rente allein ist nicht ausreichend!
Die Höhe der abschließbaren Rentenhöhe für die Berufsunfähigkeit ist wie oben bereits beschrieben, an das persönliche Einkommen gebunden. So sind es regelmäßig 70-80% des Einkommens, die versichert werden sollen. Mehr lassen die Versicherungsgesellschaft auch im Normalfall nicht zu.
Wenn Sie nun tatsächlich berufsunfähig werden sollten, dann zahlen Sie auch weniger in die Rente ein oder sogar gar nichts mehr, wenn Sie keinerlei Tätigkeit mehr ausüben können. Mit der Absicherungshöhe der Berufsunfähigkeitsrente ist jedoch dann meist kein finanzieller Spielraum mehr, noch selber nennenswerte private Altersvorsorge zu betreiben. Die reine BU-Rente würde so den Gang zum Sozialamt praktisch nur verschieben vom Tag der Feststellung der Berufsunfähigkeit bis zum Tag des Beginns der Altersrente!
Die Lösung
Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhaltes, ist es also notwendig, auch für den Fall der Berufsunfähigkeit dafür zu sorgen, dass ein gewisser Vermögensaufbau erfolgt. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze, die ich nachfolgend kurz darstellen möchte:
- Beim Abschluss einer BU-Rente fügen Sie eine Rentenversicherung hinzu, in der eine Beitragsbefreiung im BU-Fall enthalten ist
- Dies kann steueroptimiert erfolgen
- Falls Sie bereits über eine private Rentenversicherung verfügen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen dafür nutzen
- Wenn aufgrund der Liquiditätssituation beim Abschluss der BU-Rente der zusätzliche Abschluss einer Rentenversicherung nicht möglich ist, nutzen Sie die nächste Gehaltserhöhung dafür.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Arbeitskraftabsicherung und Berufsunfähigkeitsrente und finden für Sie das Richtige!
Ihr Versicherungsmakler Dortmund!
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