Gewerbliche Haftungsrisiken

Gewerbliche Haftungsrisiken (Betriebshaftpflichtversicherung Dortmund)

Betriebshaftpflichtversicherung Dortmund: Gewerbliche Haftungsrisiken sind wie auch alle privaten Haftungsrisiken eine Bedrohung der finanziellen Existenz. Durch den Versicherungsschutz wird der Versicherungsnehmer von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz freigestellt. Ebenso prüft der Versicherer, ob und inwieweit diese Ansprüche begründet sind und wehrt unbegründete Forderungen ab.

Im gewerblichen Bereich umfasst der Versicherungsschutz dabei alle Gefahren, die durch das Unternehmen, den Unternehmer in der betrieblichen Tätigkeit ausgehen. Auch Angestellte des Unternehmen können Schäden verursachen, für die jedoch in der Regel das Unternehmen haftet. Es gibt dabei keine Obergrenze für die Haftung, die im BGB geregelt ist.

gewerbliche Haftungsrisiken

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“

Insbesondere bei Personenschäden können schnell Schadenersatzforderungen zusammenkommen, welche die betriebliche oder/ und persönliche Finanzkraft bei weitem übersteigen und so ruinieren können. Aber auch Sachschäden erreichen bei unglücklicher Konstellation rasch Höhen, die nicht oder nicht ohne weiteres tragbar sind. Aus dem Grund sollten Sie uns Versicherungsmakler in Dortmund kontaktieren.

Gewerbliche Haftungsrisiken lassen sich grob in die nachfolgenden wichtigsten Sparten unterteilen:

Betriebshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Umwelthaftpflichtversicherung

Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung:

Was und wer ist versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert die Gefahren, die durch den Betrieb oder seine Beschäftigten bestehen oder entstehen. Versichert sind der Einzelunternehmer (für den beruflichen Teil), die Firma als juristische Person (z. B. GmbH, AG, etc.) und die Betriebsangehörigen für die Tätigkeit, die sie für die Firma ausüben, also die (beruflichen) gewerblichen Haftungsrisiken.

Richtige Risikoanalyse und Absicherung

Im Unterschied zur privaten Haftpflichtversicherung, bei der die Risiken für jeden nahezu identisch sind, ist es im gewerblichen Bereich wichtig und notwendig das Risiko richtig einzuordnen. Dazu gehört eine möglichst detaillierte Beschreibung der betrieblichen Tätigkeit. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Versicherer die Risiken richtig einordnet und bedarfsgerecht versichert. Es gibt kaum zwei Betriebe, die genau dieselbe Tätigkeit ausüben ohne jede Abweichung.

Selbst vermeintlich eindeutige Berufsbezeichnungen wie beispielsweise “Rechtsanwalt”, geben nicht zwingend die genaue Tätigkeit wieder. So kann der Rechtsanwalt in eigener Kanzlei mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten arbeiten oder als Angestellter/ Partner in einer Sozietät oder Syndicus in einem Unternehmen. Zusätzlich könnte er noch in beratender Funktion für einen Verband o. ä. tätig sein. Oder er ist nur als Unternehmensberater tätig.

Für Handelsbetriebe oder produzierendes Gewerbe ist das Tätigkeitsfeld oft noch vielfältiger.

 

Die Berufshaftpflicht-Versicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist in gewisser Weise synonym zur Betriebshaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch Berufsgruppen, die eine Versicherungspflicht für Ihre Tätigkeit haben, um gewerbliche Haftungsrisiken zu versichern, wie beispielsweise:

  • rechts- oder steuerberatende Berufe
  • freiberufliche tätige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Architekten
  • Bauingenieure
  • selbstständige Versicherungsvermittler

Die Diensthaftpflicht-Versicherung

Wer benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung?

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist sinnvoll für alle Beamten und Angestellte im Öffentlichen Dienst und wird bei manchen Gesellschaften auch als Amtshaftpflichtversicherung bezeichnet.

Es haftet zwar auch hier zunächst der Arbeitgeber, bzw. Dienstherr im Außenverhältnis für Schäden, die durch Beamte oder Angestellte während der Dienstzeit, beziehungsweise Dienstausübung verursacht werden. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung kann sie der Dienstherr jedoch in Regress nehmen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Was ist eine Vermögsschadenhaftpflichtversicherung?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert gegen “echte” Vermögensschäden. Vermögensschäden sind Schäden, die direkt am Vermögen des Geschädigten auftreten, ohne jedoch Personen- oder Sachschäden zu sein. Diese echten Vermögensschäden treten daher hauptsächlich bei Berufsgruppen im Dienstleistungssektor auf, die aus beruflichen Gründen die Vermögensinteressen Dritter wahrnehmen oder vertreten, bzw. beratend, verwaltend oder prüfend und begutachtend tätig werden. Gewerbliche Haftungsrisiken treten bei diesen Berufen seltener im Bereich der Personen- oder Sachschäden auf, sondern eben als Vermögensschaden. Als Beispiele zu nennen, sind schuldhafte Fristversäumnisse durch den Steuerberater oder Rechtsanwalt, wodurch höhere Steuern fällig werden oder ein Prozess verloren geht.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Pflicht

Sie ist für verschiedene Berufsgruppen eine Berufshaftpflichtversicherung und teilweise sogar eine Pflichtversicherung. So müssen Berufe wie beispielsweise Archtitekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte und Notare, steuerberatende Berufe, Versicherungsvermittler oder Berufsbetreuer eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen, um überhaupt Ihren Beruf ausüben zu dürfen.

Die Umweltschadenhaftpflicht-Versicherung

Was versichert die Umweltschadenhaftpflichtversicherung?

Die Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist meist ein Zusatzbaustein zur Betriebshaftpflichtversicherung und deckt dabei Schäden durch Umwelteinwirkungen ab, denn diese sind in der normalen Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen. Die Umwelteinwirkungen können durch den Betrieb von umweltrelevanten Anlagen entstehen oder durch schlecht oder falsch gelagerte Substanzen sowie nicht sachgerechte Entsorgung.

Die Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflicht-Versicherung

Wer benötigt eine Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung?

Eigentümer von vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken benötigen eine Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung.

Welche Gefahren deckt die Haus- und Grundstückeigentümerhaftpflichtversicherung?

Sie schützt gegen Folgen von Schäden, die von der Immobilie oder dem Grundstück ausgehen. Beispielsweise das Abgehen einer Dachlawine oder Herunterfallen von Dachziegeln oder Ästen.

Die Produkthaftpflicht-Versicherung

Die Produkthaftpflichtversicherung schützt den Hersteller vor Schadenersatzansprüchen bei fehlerhaften Produkten. Hersteller im Sinne des Gesetzgebers kann auch der “Erstinverkehrbringer” sein, wenn die Produkte aus dem Nicht-EU-Raum importiert werden. So wird dabei der Importeur juristisch zum Hersteller.

Wir beraten Sie gerne zu den oben genannten Haftpflichtversicherungen und vermitteln Ihnen die passende Lösung!

Ihr Versicherungsmakler in Dortmund

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