Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Dortmund

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Gebäudehaftpflichtversicherung Dortmund: Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist meist keine reine Gebäudehaftpflichtversicherung, sondern eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. In dieser Versicherungssparte sind neben den Schäden durch Gebäude auch Schäden durch Gefahren auf dem Grundstück versichert. Auch unbebaute Grundstücke sind hierüber versicherbar.

 

oder

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

Eine Gebäudehaftpflichtversicherung benötigt jeder Hauseigentümer. Allerdings ist bei vom Eigentümer selbst bewohnten Häusern diese Deckung meist Gebäudehaftpflichtversicherung Dortmundbereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, so dass kein gesonderter Vertrag dafür abgeschlossen werden muss. Dies ist jedoch meist begrenzt nach Wohneinheiten. Regelmäßig sind Häuser mit ein bis zwei Wohneinheiten noch über die Private Haftpflichtversicherung gedeckt. Bei drei oder mehr Wohneinheiten, benötigen Sie als Eigentümer dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, auch wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen.

Für alle Immobilien, in denen Sie als Eigentümer nicht selbst wohnen, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, selbst wenn es sich nur um ein Einfamilienhaus handelt.

Auch für Eigentümer einer Eigentumswohnung ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. In diesem Fall ist jedoch regelmäßig die Hausverwaltung dafür zuständig, für eine solche Versicherung zu sorgen.

Was zahlt die Gebäudehaftpflichtversicherung Dortmund?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert die Schäden, die durch das Gebäude oder das Grundstück verursacht werden. Folgende Schadenbeispiele kommen immer wieder vor:

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

  • Lose Dach- oder Fassadenteile fallen herab und beschädigen parkende Autos oder im schlimmsten Fall kommt es zu Personenschäden
  • Die Räumpflicht im Winter wurde verletzt oder Eiszapfen an der Dachrinne fallen herab und Personen kommen zu Schaden
  • Ein Baum von Ihrem Grundstück stürzt (außerhalb eines Sturmereignisses) um. Hier müssen Sie als Eigentümer eventuell nachweisen können, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Beispielsweise, wenn der Baum von außen erkennbare Schwächen zeigt und Sie als Eigentümer das vorher hätten erkennen müssen.
  • Nicht ordnungsgemäße Hinweise oder Absperrungen an Teichen und ähnlichem, in deren Folge Personen zu schaden kommen

Die Prämien für Versicherungen in dieser Sparte sind verhältnismäßig gering, die möglichen Schadensummen jedoch extrem hoch!

Wir beraten Sie gerne zu diesem und anderen Versicherungsthemen!

Bedingungswerke und Informationen zu unseren Sonderkonzepten

Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen unserer Sonderkonzepte über germanbroker.net für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

 

Ihr Versicherungsmakler Dortmund!

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