Gewerblicher Rechtsschutz Dortmund

Firmenrechtsschutz Dortmund – Gewerbliche Rechtsschutzversicherung Dortmund

Firmenrechtsschutzversicherung Dortmund bedeutet gewerblicher Rechtsschutz (auch Firmenrechtsschutz genannt) und hilft Ihnen Ihre Ansprüche Firmenrechtsschutzversicherung Dortmundgerichtlich durchzusetzen. Ansprüche die im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit als Selbstständiger oder Ihrer Firma entstehen können.

Diese Ansprüche können sich beispielsweise gegen Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer oder Geschäftspartner richten. Von Kunden die nicht zahlen bis zu ungerechtfertigten Reklamationen. Von Geschäftspartnern die sich nicht an Vereinbarungen halten oder Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern bis zu mangelhaften Lieferungen und Leistungen Ihrer Lieferanten. Das Feld von potentiellen Rechtsstreitigkeiten ist leider groß. Auch Ämter und Behörden machen Unternehmern manchmal mehr Ärger als ihnen lieb ist und das nicht immer zu Recht!

 

Der Sinn der Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten kosten nicht nur Zeit und oft auch Nerven, sondern auch Geld. Je nach Streitwert, können Anwalts- und Gerichtskosten schnell auch mal mehrere zehntausend Euro ausmachen. Manch einer verzichtet dann möglicherweise lieber darauf seine Ansprüche durchzusetzen, um bei verlorenem Prozess nicht noch zusätzliche Kosten zu haben. Eine gute Rechtsschutzversicherung macht es leichter, dieses Risiko einzugehen oder auch den Weg in die nächsthöhere Instanz zu gehen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Auch Ihre Mitarbeiter sind im Firmenrechtsschutz für die berufliche Tätigkeit für Ihre Firma eingeschlossen.

Privater Rechtsschutz für den Inhaber

Für die Sparte gewerblicher Rechtsschutz lässt sich meist der private Rechtsschutz für den Firmeninhaber kostengünstig einschließen.

Ein Selbstständiger als Inhaber einer Einzelfirma muss auch für den gewerblichen Teil eine gesonderte Rechtsschutzversicherung vorhalten. Die normale private Rechtsschutzversicherung reicht dafür nicht aus. Selbst für den ausschließlich privaten Teil muss der Selbstständige einen gesonderten Tarif abschließen, auch wenn er das gewerbliche Risiko nicht einschließen will. Die Grenzen wenn ein eigentlich privates Risiko den gewerblichen Bereich tangiert, bzw. umgekehrt sind dabei oft fließend. Es ist sogar so, dass bei Ehepaaren, bei denen ein Ehepartner angestellt und der andere selbstständig ist, nicht der “normale” Tarif für Nicht-Selbstständige greift, auch wenn eigentlich nur der angestellte Ehepartner versichert werden soll. Die Schnittmenge an möglichen Rechtsstreitigkeiten ist hier einfach so groß, dass die Versicherer hierfür gesonderte Tarife anbieten.

Gewerblicher Rechtsschutz muss individuell auf den Bedarf und Absicherungswunsch des Selbstständigen, bzw. der Firma abgestimmt sein. Für ein Beratungsgespräch wenden Sie sich gerne an uns!

Ihr Versicherungsmakler Dortmund!

Bildnachweis:

  • Firmenrechtsschutzversicherung Dortmund: Fotolia 99296213 - recht © vege
  • button_hier-kontakt-aufnehmen: Bildrechte beim Autor