Was gilt als „Unfall“ in der privaten Unfallversicherung?
In der privaten Unfallversicherung gilt ein Unfall als ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hat.
Oder einfacher gesagt:
Wenn etwas Unerwartetes von außen passiert – wie ein Sturz, ein Schlag oder ein Aufprall – und dadurch ein körperlicher Schaden entsteht, dann liegt in der Regel ein versicherter Unfall vor.
Beispiel:
Wenn jemand auf der Treppe ausrutscht und sich das Bein bricht – das ist ein klassischer Unfall.
Kein Unfall wäre beispielsweise, wenn jemand sich „einfach so“ beim Aufstehen den Rücken verrenkt – da fehlt das äußere Ereignis.
Ein Sonderfall ist die sogenannte erweiterte Unfalldefinition, bei der auch bestimmte Eigenbewegungen (beispielsweise Zerrungen oder Bänderrisse beim Sport) oder Vergiftungen oder auch Insektenstiche mitversichert sein können – je nach Tarif.