Sturmschäden – Voraussetzungen

Wann liegt ein Sturmschaden vor?

Ein Sturmschaden liegt vor, wenn der Schaden durch Wind mit einer Stärke von mindestens 8 Beaufort verursacht wurde – das entspricht mindestens 62 km/h Windgeschwindigkeit.

Das können z. B. folgende Schäden sein:

  • Ein Dachziegel fliegt durch den Sturm vom Dach und beschädigt das Haus.

  • Der Wind kippt einen Baum um, der aufs Haus fällt.

  • Sturm reißt Fenster oder Türen auf und Regen dringt ein.

Wichtig: Der Wind muss von außen auf das versicherte Objekt eingewirkt haben. Schäden durch „normalen“ Regen, ohne Sturm, sind nicht automatisch mitversichert – es sei denn, Elementarschäden oder erweiterte Klauseln sind eingeschlossen.

Was tun, wenn man die Windstärke nicht kennt?
Die Versicherung prüft das oft über Wetterdaten vom Deutschen Wetterdienst. Kann der Sturm dort bestätigt werden, ist der Schaden in der Regel gedeckt – natürlich nur, wenn er unmittelbar durch den Sturm verursacht wurde.