Gliedertaxe

Die Gliedertaxe dient zur Beurteilung eines Invaliditätsgrades in der Unfallversicherung. Sie bewertet (taxiert) einzelne Gliedmaßen und Körperteile mit einem Prozentwert, beispielsweise einen Zeigefinger mit 10%, einen Daumen mit 20% und ein Bein bis unterhalb des Knies 50%.