Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist die Lohnersatzleistung für den Krankheitsfall. Jeder Erwerbstätige sollte prüfen, ob er im Krankheitsfall ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Dies gilt für den privat Krankenversicherten ebenso wie für den gesetzlich Krankenversicherten. Als Versicherungsmakler in Dortmund geben wir Ihnen hier weitere Informationen.

Privat Krankenversicherter

Ein PKV-Versicherter muss seinen Lohnersatz in benötigter Höhe komplett über eine Krankentagegeldversicherung absichern. Beim Angestellten liegt der benötigte Bedarf dabei meist bei ca. 70-80% des Netto-Einkommens. Bei Selbstständigen kann der Bedarf abweichend vom Einkommen sein. Je nachdem, ob der Umsatz direkt an der Person hängt oder das Geschäft grundsätzlich auch ohne die Person weiterläuft. Beispielsweise kann eine Einzelarzt- oder Zahnarztpraxis ohne den Praxisinhaber nicht weiterbetrieben werden. Um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten, muss eine Vertretungskraft eingesetzt werden. Die Kosten hierfür können durchaus höher sein, als das Einkommen des Praxisinhabers. Dagegen ist der benötigte Tagessatz eines Apothekers davon abhängig, wie seine personelle Ausstattung mit approbierten angestellten Apothekern ist. Ist sie eher niedrig, da der Apotheker große Teile selbst abdeckt, ist der Bedarf in der Krankentagegeldversicherung eher hoch, um eine Vertretungskraft zu finanzieren. Hat er jedoch eine ausgeprägte Personaldecke für diesen Mitarbeiterkreis, könnte er ggf. ganz auf eine Absicherung verzichten.

Gesetzlich Krankenversicherter angestellt

Auch gesetzlich Krankenversicherte sollten prüfen, ob ihre finanzielle Mittel ausreichen, um eine längere Krankheitsphase zu überstehen. Bei Angestellten greift innerhalb der ersten sechs Wochen der Krankheit die Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt also für diesen Zeitraum unvermindert weiter. Danach stellt er jedoch die Zahlungen ein und es beginnt der Krankengeldbezug der gesetzlichen Krankenkasse.

Maximale Höhe des gesetzlichen Krankengeldes

Hier werden maximal 90% des Nettoeinkommens (bis max. 70% des Brutto-EK) geleistet. Davon wird außerdem noch ein Abzug für Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Die Zahlung fällt so schon deutlich geringer aus, als noch während der Lohnfortzahlung. Besonders groß wird die Lücke bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten Angestellten. Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt nämlich bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Da liegt der freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Angestellte drüber, denn sonst hätte er diesen Status gar nicht. Je weiter er drüber liegt, desto größer wird demnach die Lücke im Krankheitsfall. Das fällt vielen leider erst auf, wenn der Fall mal eingetreten ist.

Gesetzlich Krankenversicherter selbstständig

Auch der gesetzlich Krankenversicherte Selbstständige sollte seine Absicherungshöhe prüfen. Es gibt zwar die Möglichkeit, das gesetzliche Krankengeld mit einzuschließen. Es besteht jedoch ein ähnliches Problem der Deckungslücke wie beim Angestellten.

Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, was für eine Krankentagegeldversicherung Sie wirklich benötigen!

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