ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung nicht auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers an. Allein der Umstand des Haltens eines Haustieres, Führen eines Kfz, etc. kann ausreichen, um eine (Mit-)Schuld zugesprochen zu bekommen.