Beurteilung vom Sinn einer Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen gehören zu den am weitesten verbreiteten Versicherungssparten obwohl sie nicht unbedingt zu den existentiellen Risiken
gehört. Der Sinn einer Rechtsschutzversicherung muss für jeden individuell betrachtet werden.
Private Rechtsschutzversicherung
Die private Rechtsschutzversicherung ist für den Nicht-Selbstständigen durchaus sinnvoll und mit einer jährlichen Prämie von € 150 – 200,– bei den meisten Versicherern zu haben. Darin enthalten sind dann die rechtlichen Bereiche Privat-RS, Berufs-RS und Verkehrs-RS. Möchte man den Bereich als Mieter oder Vermieter einschließen, so wird hierfür eine zusätzliche Prämie fällig.
Selbstständige aufpassen bei der Tarifauswahl
Auch Selbstständige können ausschließlich den privaten Bereich versichern. Da sich in dieser Berufsgruppe jedoch häufig eine gewisse Schnittmenge zwischen gewerblichen und privaten Belangen ergibt, kann hier nicht einfach der “normale” Nicht-Selbstständigentarif gewählt werden. Dies ist ein häufig in der Praxis zu beobachtender Fehler. Es gibt für diese Personengruppe bei den meisten Versicherern spezielle Tarife. Die Prämien sind nicht wesentlich unterschiedlich, jedoch sind diese in einigen Details im Versicherungsschutz anders gestaltet. Gleiches gilt übrigens für Paare, bei denen der eine Partner angestellt und der andere selbstständig tätig ist.
Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz kann für einzelne Selbstständige oder auch für eine Firma sinnvoll sein. Hier werden die rechtlichen Interessen aus dem gewerblichen Bereich wahrgenommen. Die Kalkulation der Prämie hängt hier von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise die Branche, die Anzahl der Angestellten, die Versicherungssummen und natürlich der gewünschten Leistungsumfang.
Üblicherweise kann im Firmenrechtsschutz auch der private Rechtsschutz des Firmeninhabers eingeschlossen werden.
Selbstbehalt
Ene zusätzliche Möglichkeit der Prämiengestaltung ist der Einbau eines Selbstbehaltes. Im Privatbereich ist ein Selbstbehalt von € 150,– bis 250,– am weitesten verbreitet. Pro Schaden trägt der Versicherungsnehmer bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes also die Kosten selbst. Darüber hinaus bietet der Versicherer entsprechenden Deckungsschutz. Durch diese Regelung fallen die Kleinstschäden aus dem Verantwortungsbereich des Versicherers. Auch ein solch kleiner Schaden schafft entsprechenden Verwaltungsaufwand und somit Kosten. Übernimmt der Versicherungsnehmer diesen Bereich selbst, wird das durch eine niedrigere Versicherungsprämie honoriert.
Für den Firmenrechtsschutz machen durchaus auch höhere Selbstbeteiligungen Sinn, um dadurch die Prämie wirtschaftlich sinnvoll zu halten.
Wie oben bereits angesprochen, sind Versicherungsfälle aus dieser Sparte selten existentiell, so dass hier die Absicherung möglicher großen Schadenfälle sinnvoll ist. Die kleineren Rechtsstreitigkeiten lassen sich dann aher aus dem laufenden Betrieb finanzieren, ohne dass es dazu einer Versicherung bedarf.
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