Im versicherungstechnischen Sinn muss mindestens Windstärke 8 für einen Sturmschaden geherrscht haben.
Im versicherungstechnischen Sinn muss mindestens Windstärke 8 für einen Sturmschaden geherrscht haben.
Betriebsferien 24.12.2024 – 01.01.2025.
Am 02.01.2025 sind wir wieder für Sie da!
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen tollen Start ins Neue Jahr!!!
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