Der Neuwert ist definiert als der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte. Wenn also eine Sache untergeht oder beschädigt wird, so ist die Neuwertentschädigung der Preis der gezahlt werden muss, um eine Sache in neuwertigem Zustand in gleicher Qualität wiederzubeschaffen. Der Neuwert kann sich vom ursprünglichen Kaufpreis der Sache unterscheiden und zwar sowohl nach oben als auch nach unten.
In der Regel sind beispielsweise in der Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Inhaltsversicherung die Neuwerte versichert. Hingegen sind bei Haftpflichtversicherungen meist nur die Zeitwerte abgedeckt.