Was ist eine Ertragsausfallversicherung?

Ertragsausfallversicherung – Betriebsunterbrechungsversicherung

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung durch eine Ertragsausfallversicherung!

Wofür benötigt man eine Ertragsausfallversicherung?

Neben der Versicherung der betrieblichen Gebäude und des Firmeninventars, Warenbeständen, Maschinen und Geräte sowie anderem Firmeneigentum, ist auch die Versicherung gegen Ertragsausfälle durch Unterbrechungen der betrieblichen Tätigkeit eine wichtige existenzsichernde Maßnahme.Ertragsausfallversicherung

Sollten Ihre betrieblichen Räume beispielsweise durch einen Brand beschädigt werden, so kann es mitunter Wochen oder gar Monate dauern, bis die Räume wieder in einen gebrauchsfähigen Zustand gebracht werden können. Auch die Behebung von Wasserschäden kann längere Zeit dauern. Je nach Umfang der Beschädigungen oder häufig notwendigen Sanierungs- oder Dekontaminationsmaßnahmen, kann es schnell zum Stillstand über Monate kommen. In dieser Zeit können Sie nicht produktiv sein, Ihre Kosten laufen jedoch zu großen Teilen weiter.

Hier greift eine Ertragsausfallversicherung und deckt somit die laufenden Kosten Ihres Betriebes, wie beispielsweise Mieten, Personalkosten oder Lizenzkosten.

Besonders wichtig ist diese Sparte der Versicherungen bei Firmen, die nicht so einfach den Standort für die Tätigkeit (vorübergehend) verlegen können. Häufig sind das beispielsweise Produktionsfirmen mit entsprechenden Maschinen oder Ladengeschäfte, Apotheken oder auch Gastronomie. Hingegen sind meist kleinere reine Bürobetriebe nicht unbedingt darauf angewiesen, diesen Versicherungsschutz zu haben. Erst recht, wenn die Daten extern gesichert sind und ein mobiles arbeiten unproblematisch ist.

Welche Höhe sollte eine Ertragsausfallversicherung haben?

Die Höhe der Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass die auch im Falle einer Betriebsunterbrechung weiterlaufenden Kosten abgedeckt sind. Als Anhalt gilt die Regel:

Nettojahresumsatz abzüglich Wareneinsatz

Daraus ergibt sich meist relativ genau die notwendige Versicherungssumme.

Immer wieder treffen wir bei der Risikoanalyse von Neukunden auf völlig unpassende Versicherungssummen. Der häufigste Fehler dabei ist meist ungeprüft die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechung an die Höhe der Firmeninhaltsversicherung zu koppeln und beides in gleicher Höhe zu versichern. Dies wäre ein reiner Zufallstreffer und es erschließt sich uns nicht, woher diese Summenermittlung des Bedarfes kommt, dennoch ist sie immer wieder anzutreffen.

Wie lange sollte die Haftzeit einer Ertragsausfallversicherung sein?

Die Haftzeit beschreibt dabei die Dauer der Betriebsunterbrechung, die durch einen Versicherer finanziell gesichert wird. Je größer und immobiler dabei ein Unternehmen ist, desto länger sollte auch die Haftzeit sein. So kann ein reines Dienstleistungsunternehmen sicherlich mit verhältnismäßig wenig Aufwand den Geschäftsort (vorübergehend) verlegen. Wohingegen ein produzierender Betrieb, mit entsprechenden Hallen und Maschinenpark, diesen nicht mal so eben ändern kann.

Eine Haftzeit von 12 Monaten ist üblich und gleichzeitig das Minimum, welches empfohlen werden kann. Längere Haftzeiten von 18, 24 oder auch 36 Monaten sind je nach betrieblichem Erfordernis besser und ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des richtigen Absicherungskonzeptes.

Bei welchen Gefahren sollte die Betriebsunterbrechung versichert sein?

Die wesentlichen Gefahren für Betriebsunterbrechungen sind:

  • Feuer (Brand, Explosionen, Blitzschläge, etc.)
  • Leitungswasserschäden
  • Einbrüchen und Vandalismus sowie Raub
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Elementarschäden (Schneedruck, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, etc.)
  • Fahrzeuganprall, Überschallknall, etc.
  • unbenannte Gefahren

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