Deliktfähigkeit

Eine Person, die nicht deliktfähig ist, kann für von ihr verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden. Dies ist beispielsweise bei Kindern unter sieben Jahren der Fall. Diese haften nicht für Schäden, selbst wenn sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbei geführt wurden. Auch eine Haftung der Eltern kommt nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht in Frage. Insbesondere in der Privathaftpflichtversicherung kann dies daher ein wichtiger Risikoeinschluss sein, der standardmäßig nicht enthalten ist.