Gefälligkeitshandlung, Gefälligkeitsschaden

Ein Gefälligkeitsschaden ist ein Schaden der aus einer Gefälligkeitshandlung entsteht. Dies kann beispielsweise im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder durch Mithilfe von Freunden beim Umzug passieren. Lässt der mithelfende Freund einen Karton mit Porzellan fallen, so ist dies ein Gefälligkeitsschaden. Da hier das Missbrauchspotenzial recht hoch ist, sind derartige Schäden im Standardbedingungswerk einer Privathaftpflichtversicherung meist nicht enthalten. Erst ein hochwertiger Versicherungsschutz, wie Sie ihn bei uns erhalten, schließt dieses Risiko ein.