Eigenschaden

Ein Eigenschaden ist ein Schaden, der beim Versicherungsnehmer durch eigenes Verschulden entstanden ist. Beispielsweise ist der Versicherungsnehmer mit dem Erstwagen auf seinen eigenen Zweitwagen aufgefahren, so ist dies ein Eigenschaden. Diese Eigenschäden sind in den Haftpflichtbedingungen meist von der Regulierung aus nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen.